Short in Stocks? How?
"Bafin dehnt Verbot aus
Im Finanzsektor bleibt die Schwankungsbreite der Kurse hoch.
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)
Hochspekulative Geschäfte mit deutschen Finanzaktien bleiben weitere acht Monate verboten. Die Aufsichtsbehörde Bafin hat das Ende Mai auslaufende Verbot ungedeckter Leerverkäufe bis zum 31. Januar 2010 verlängert.
Die Behörde sprach in ihrer Verfügung von einer weiter "sehr hohen Volatilität" bei Aktien von Banken, Versicherern und Börsenbetreibern. Besonders die Preise für die gehandelten Kreditausfallversicherungen (CDS-Spreads) seien im Bankensektor erhöht - trotz einer leichten Entspannung der Marktlage insgesamt.
Leerverkäufe von Bank- und Versicherungswerten hätten in diesem Umfeld weitere "exzessive Preisbewegungen" zur Folge, die die Stabilität des Finanzsystems gefährden könnten.
Gemeinsam mit anderen Aufsehern rund um den Globus hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im September nach dem Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers bestimmte Leerverkäufe untersagt, um die Märkte zu stabilisieren.
Weltweite Zügel
In vielen Ländern ist das Verbot weiter intakt. Bei Leerverkäufen wetten Investoren wie Hedgefonds auf fallende Kurse. Sie leihen sich Aktien von anderen Anlegern, verkaufen diese Papiere und versuchen, sich anschlieÃend billiger wieder einzudecken.
Bei ungedeckten Leerverkäufen haben sich die Investoren noch nicht einmal die Papiere geliehen, was die Risiken weiter erhöht. Diese Geschäfte können den Abwärtstrend einer Aktie drastisch beschleunigen. Das BaFin-Verbot bezieht sich auf den Handel mit elf deutschen Finanzwerten, wie die Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank, Deutsche Börse und Allianz.
"